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Achsvermessung
#1
Hallo liebe leute,

ich wollte heute neue federn einbauen 40/40. Nu wollt ich wissen wie es mit der achsvermessung ist. Ist es notwndig oder kann ich darauf verzichten und erstmal so rumfahren.

MfG
Schokk
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#2
Also wenn du dir eh auch bald neue Reifen kaufen mußt/möchtest, dann kannst du auch erstmal so rumfahren. Ist aber eigentlich nicht zu empfehlen. Nach Umbau am Fahrwerk ist eine Achsvermessung eigentlich Pflicht!!!!
Black is beautiful
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#3
Wieso ist eine Achsvermessung Pflicht?

Der Twingo hat an den vorderen Federbeinen keine Langlöcher, somit kann sich da auch nichts verändern. Die Spurstangen musst du nicht ausbauen, also kann sich da nichts verändern. An der 'Fahrwerksgeometrie' ändert sich ebenso nichts.

Ich habe Protokolle hier liegen von meinem Wagen, aus der zeit ohne Fahrwerk und von der mir aufgeschwatzten, allerdings kostenlosen Achsvermessung nach Fahrwerkseinbau. Die Werte weichen nichtmals 2/100 ° voneinander ab.

Man könnte allerdings zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, falls du Gewissheit hast, bereits einen Bordstein geküsst zu haben.

Dann kannst du eventuelle Abwichungen durch den Knutscher beseitigen lassen und die Leute hier geben Ruhe Smile
"My beer can do that, hold me!"
Ich habe zwar keine Lösung,
doch ich bewundere das Problem. Silenced
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#4
Also Bordstein habe ich im winder mal geküsst ja gebe ich zu XD

Also könnt ich es selber einbauen und nächste woche die Achsvermessung machen und die denn auch eintrgagen oder?
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#5
Erinnere ich mich richtig,das es hier im Forum nicht mal jemanden gab,der sein neu eingebautes Fahrwerk eintragen lassen wollte aber der Prüfer erst den Bericht von der Achsvermessung sehen wollte?!Und steht nicht auch bei manchen Fahrwerken bei,das dass vermessen danach gemacht werden soll - oder fahre ich gerade in nem anderen Film?!
Jede Träne ist ein Weg in eine neue Zeit.
Vermisse und liebe Euch so doll - Mama,Papa und meine beiden Prinzessinen


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#6
Nein siehst Du richtig mir haben die von GTÜ auch gesagt federn einbauen vermessen lassen und dann eintragen kommen.
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#7
ja hab das heute vom kollegen auch gesagt gekriegt das der tüvler das nur einträgt wenn er den vermessungsbericht vorliegen hat
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#8
(19.05.2011, 15:15)institio schrieb: Wieso ist eine Achsvermessung Pflicht?

Weil sich der Sturz verstellt ( es ist zwar Minimal ) aber es reicht das die Reifen einseitig stärker abgefahren werden..

Und wenn man vom Vermessen spricht bzw. vom einstellen. kann man beim Twingo nur die Spur einstellen. Klaar die Spur ändert sich nicht.. aber die Spur muss auf dem Sturz angepasst werden und zwar immer ! wenn ein Rad einfedert verändert es automatisch denn Sturz, deswegen soll man auch mansche Fahrzeuge mit vollen Tank und 75Klio auf dme Fahrersitz belasten und den richtigen Reifendruck haben..

Also immer dran denken die Spur stellt man auf den Struz ein.. Denn bei einem Negativen Sturz neigt das Rad nach innen zu laufen und deswegen stellt man die Spur auf Nachspur..- Und wenn das Rad einen Positiven Struz hatt neigt es nach außen zu laufen und dann stellt man es mit der Vorspur ein.. ist die Spur nicht korrekt eingestellt Schieben die Reifen über denn Asphalt und eure Reifen fangen an zu radieren!

Deswegen ist es wichtig sein Fahrzeug nach einem Fahrwerkswechsel und eig. auch nach einem Räderwechsel zu vermessen. Ich selbst mache das und ich kontrolliere meine Spur alle 3 Monate ( In meinem Betrieb )

Gruß
Marcelo
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#9
Entweder nehmen's die Leute hier im Sauerland nicht so genau oder die denken sich ihren Teil zu den lieben Tunern.

Mein Wissensstand allerdings ist, dass es beim Twingo 1 nicht möglich ist, Sturz oder Nachlauf einzustellen, lediglich die Spur an der VA.
Das würde dann auch Sinn machen für mich, da man mir das Fahrwerk direkt nach Einbau noch auf dem Werkstattgelände abgenommen hat.
Die Vermessung war nicht nötig, ich musste auch kein Protokoll oder das beigelegte "Gutachten" vorzeigen.
Es wurde lediglich eine Probefahrt gemacht.
"My beer can do that, hold me!"
Ich habe zwar keine Lösung,
doch ich bewundere das Problem. Silenced
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#10
(19.05.2011, 23:26)institio schrieb: Entweder nehmen's die Leute hier im Sauerland nicht so genau oder die denken sich ihren Teil zu den lieben Tunern.

Mein Wissensstand allerdings ist, dass es beim Twingo 1 nicht möglich ist, Sturz oder Nachlauf einzustellen, lediglich die Spur an der VA.
Das würde dann auch Sinn machen für mich, da man mir das Fahrwerk direkt nach Einbau noch auf dem Werkstattgelände abgenommen hat.
Die Vermessung war nicht nötig, ich musste auch kein Protokoll oder das beigelegte "Gutachten" vorzeigen.
Es wurde lediglich eine Probefahrt gemacht.

Den Sturz kann man im Originalzustand nicht verändern, das stimmt.
->Dafür muss man sog. "Exzenterschrauben" verbauen, oder die vorhandenen bearbeiten. Letzteres kann ich nicht empfehlen.

Die Exzenterschrauben ermöglichen nach einer Tieferlegung die Sturz-Abweichung wieder auszugleichen ( meine glaub ich von -3 bis +3).

Bei meinem Fahrwerk stand auch eine achsvermessung als Pflichtpunkt und der Prüfer bestand auch drauf.
Meine Schrauben haben 50€ gekostet bei Reichard und sind super.

Die Spur kann man ohne Probleme einstellen, wüsste nicht, was da nicht gehen sollte.

An der HA ist klar das man da nix verstellen kann.

Auch wenn der Prüfer es nicht sehen möchte, empfiehlt sich eine Vermessung und eine evtl. Einstellung. Bei mir waren die Reifen innen abgefahren und die Spur hats auch weggehauen...
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