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Frag doch mal beim Tüv direkt nach.
Die Idee ist ja net schlecht aber kenn mich net aus ob und unter welchen Bedingungen man das darf.
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Das sollte ziemlich problemlos möglich sein. Du musst eben die Originalblinker tot machen, d.h. am allerbesten ausbauen. Verdecken ist nicht so gut, es gibt eine Vorschrift, dass lichttechnische Einrichtungen nicht verdeckt sein dürfen, was allerdings natürlich hier so nicht gelten kann.
Weiter musst du darauf achten, dass die verwendeten Blinker bauartgenehmigt sind, also KBA-Schlangenlinie oder E-Prüfzeichen haben.
Wenn der TÜVI genau ist, interessiert er sich dafür, ob die verwendeten Ersatzblinker für die Verwendung an PKW als Frontblinker geprüft sind. Das steht in der sog. Einbauanleitung, das ist ein amtliches Dokument über die bestandenen Prüfungen des Blinkers und seinen Verwendungsbereich. Ggf. beim KBA oder beim Hersteller nachfragen. Probleme kann es geben, wenn du irgendwelche Uraltblinker einbaust, weil sich die Anforderungen an die Helligkeit mit der Zeit geändert haben.
Die Blinker müssen meiner Meinung nach und sollten unbedingt eingetragen werden, wenn auch direkt ersetzende bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtungen eintragungsfrei sind. Hier allerdings wird die Anordnung geändert. Deswegen frag vorher nach, nicht dass du sie dann nochmal versetzen musst. Es gibt vorgeschriebene Abstände, Höhe etc..
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Das ist doch mal ne Antwort mit der ich was anfangen kann. Danke dir ersteinmal dafür.
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