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kann man ihn noch retten?
#16
Ich weiß nur nicht, wo das Auto versichert war... hab auch kein Kennzeichen, das war an meinem Auto war, hat nicht zu dem gehört, das meins angefahren hat o.O
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#17
Wenn das Auto an dem Unfall beteiligt war so herum steht, lasse es sicherstellen.
Über die Fahrgestellnummer ist der letzte Halter und seine Versicherung zu identifizieren.
Der letzte Halter bzw seine Versicherung haften.
Wenn du dein Auto schon nicht abschließt und rumstehen lässt bist du verantwortlich.
Wenn du es weitergibst auch.
Diese traurige Erfahrung musste ein Kommilitone machen, der sein Auto verschenkt hat.
Weg war der Schadenfreiheitsrabatt.
Ich habe das Gefühl, dass du an der Lösung dieses Falles nicht ernsthaft interessiert bist.
Wenn doch:
Was ganz wichtig ist. Lasse dich nicht von halbwissenden (Polizisten) abwimmeln.
Nochmal.
Du musst nicht den Fahrer ermitteln sondern den letzten Halter bzw. dessen Versicheung.
Was denkst du denn warum aus wild abgekippten Fahzeugen die Ident Nummer rausgetrennt wird?
Weil sich darüber der letzte Halter ermitteln lässt.
Die Nummer steht aber an verschiedenen Stellen.
Wenn es ein Ford ein Ami oder ein neueres Auto ist, kannst du die Nummer sowieso durch die Windschutzscheibe ablesen.
Und jetzt Action und berichten.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#18
Das ist ja das Problem... das Auto wurde in der Nacht, in der wir es gefunden haben, von der Polizei beschlagnahmt. Ich hab weder ein Kennzeichen (das es eh nicht hatte, sonst hätte ich es mir aufgeschrieben und schon lange dieses Autoversicherungsnummerding angerufen) noch eine Fahrgestellnummer...
Und die Polizei sagte mir, dass dieses Fahrzeug schon mehrere Zwischenhalter hatte, die das Auto nicht versichert hatten. Der jetzige hat es auch nicht versichert, nicht einmal angemeldet. Es stand lediglich ohne Kennzeichen oder sonstwas auf einem öffentlichen Parkplatz und wurde wie es scheint mit einem falschen Kennzeichen eines schon davor abgemeldeten anderen Fahrzeugs schwarz gefahren... o.O

Ich werde am Montag nochmal bei der Polizei anrufen und gucken, ob die mir das ehemalige Kennzeichen des Fahrzeugs geben kann und mich mit meinem Anwalt kurzschließen. Mal sehen, ob er in dieser Richtung eine Chance sieht.

Mir im übrigen zu unterstellen, ich würde mich nicht für eine Lösung zu interessieren, ist hier fehl am Platz. Würde ich das nicht tun, hätte ich hier nicht gepostet.

Gruß!
Kotztuete
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#19
Ich verstehe dich immer noch nicht.
Das Auto ist sichergestellt.
Das ist schon mal gut.
Der Polizei ist der letzte Halter bekannt.
Klar.
Natürlich war das Auto versichert, und wenn es nur die vorläufige Deckungszusage war (ohne die das Straßenverkehrsamt das Auto gar nicht erst zulässt) und anschließend der Erstbeitrag nicht bezahlt wurde.
Was hindert dich jetzt daran, zusammen mit der Anzeige bei der Polizei deinen Schaden bei der Versicherung einzureichen?
Du musst das übrigens umgehend tun, die Fristen sind kurz, sonst ist die Versicherung von der Leistung frei.

Nochmal.
Du sagst du hast kein Kennzeichen.
Das ist doch Scheißegal.
Die Polizei hat das doch.
Als Geschädigtem steht dir das Recht auf Auskunft zu.
Da gibt es keinen Datenschutz mehr.
Wenn du das nicht auf die Reihe bekommst, lass dir von deinem Vater oder sonstwem helfen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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