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brief beandragen
#1
hallo da i bei meinen neuen twingo keinen brief hab will ich jetzt wissen wie i das anstellen muss das i nen neuen brief bekomme
Wenn du denkst Sex ist geil, bist du noch nie Twingo gefahren.

Die Straße brennt, der Asphalt raucht, ein Twingo ist aufgetaucht.

Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt.
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#2
Den muss der zuletzt im Brief eingetragene Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle beantragen. Dauert dann etwa 6 - 8 Wochen, bis der da ist.

Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!
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#3
Naja... aber wenn er doch keinen Brief hat, woher will er dann wissen, wer der Vorbesitzer ist??

Seit wann gibts Autos ohne Brief????
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#4
Er hat ihn ja von irgendwem abgekauft... Solang das keine Hinterhofgeschäfte waren, wird das ja (hoff ich ma Very Happy) klar sein.

Wenn Du dein Leben genauso sehr liebst, wie ich meinen Twingo, dann lass' die Finger davon!
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#5
Hey googele,

ich hab mal Google mit deinem Problem bekannt gemacht und habe dann dazu folgendes gefunden:

Wer seinen Fahrzeugbrief verloren hat oder wem sein Fahrzeugbrief entwendet wurde, erhält bei seiner Zulassungsstelle Ersatz. Bei einem Ersatz wird die neue, seit 2005 von der EU vorgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt. Dazu sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die der Zulassungsstelle vorgelegt werden müssen.

EU schreibt seit 2005 neue Fahrzeugdokumente vor

Mit der seit 2005 von der EU geforderten Einheitlichkeit der in Europa verwendeten Fahrzeugpapiere sind neue Dokumente zu benutzen.

Die neue Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem ehemaligen Fahrzeugbrief und gilt nach wie vor als Eigentumsnachweis des Fahrzeughalters.

Benötigte Unterlagen bei Verlust des Fahrzeugbriefs

Zunächst muss sich der Fahrzeughalter mit einem gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen können. Eine Prüfbescheinigung über eine letzte Abgasuntersuchung des Fahrzeugs und ein Nachweis über eine Hauptuntersuchung sind ebenfalls vorzulegen. Bei Verlust des Fahrzeugbriefes dient dazu der Fahrzeugschein oder der letzte Bericht einer Hauptuntersuchung. Der Fahrzeugschein ist vorzulegen, dem die Zulassungsstelle alle notwendigen Daten entnehmen kann. Wenn ein Fahrzeug gewerblich genutzt wird, ist eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug mitzubringen. Handelt es sich um Minderjährige, muss eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder eines Vormundes mitsamt den Ausweisdokumenten dieser Personen vorgelegt werden. Handelt es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl, so ist eine Bestätigung der Polizei über eine Diebstahlsanzeige mitzubringen.

Verlust eines Fahrzeugbriefes erfordert eidesstattliche Versicherung

Handelt es sich bei dem Verlust um den Fahrzeugbrief, so wird es notwendig, bei der Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides statt zu leisten. Alternativ kann eine solche eidesstattliche Versicherung auch vor einem Notar abgegeben werden.

Das Procedere ist bei Verlust eines Fahrzeugbriefes etwas langwieriger. Zunächst wird der abhanden gekommene Brief in einem Verkehrsblatt aufgeboten und erst nach einer Frist von zwei Monaten kann die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt werden, die als neue Fahrzeugpapiere gelten. Bei den Zulassungsbehörden sind sog. Verlusterklärungen als Formblatt erhältlich.

Vertretung bei der Zulassungsstelle

Wer sich bei diesem Behördengang vertreten lassen möchte, unterliegt bestimmten Ausnahmefallregelungen und unterliegt Auflagen, die bei der jeweiligen Zulassungsstelle erfragt werden sollten. Generell ist für eine Vertretung das Vorliegen der eidesstattlichen Versicherung erforderlich und ebenso das Vorlegen einer Vertretungsvollmacht.

Ein Bevollmächtigter muss sich mit Personalausweis oder Pass und einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes ausweisen.

Fahrzeugscheinverlust

Wer seinen Fahrzeugschein bzw. seine Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat bzw. dieser wurde entwendet, ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich einen Ersatzfahrzeugschein ausstellen zu lassen.

Gebühren

Anfallende Gebühren für diesen Verwaltungsakt sind bei Verlust des Fahrzeugbriefes 58,80 Euro. Dazu kommen die Gebühren in Höhe von 10,90 Euro für die Erstausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I, die gegen den Fahrzeugschein ausgetauscht wird. Mittlerweile ist es üblich, dass diese Gebühren auch per EC-Karte mit PIN-Nummer oder auch per Geldkarte bezahlt werden können. Dies sollte am besten telefonisch bei der Zulassungsstelle erfragt werden.

Quelle


Ich hoffe es hilft dir weiter ?!

LG Jens
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#6
dank dir JD2307
da es sich bei meinen fahrzeug um eins aus italien stammt und es über eine versteigerung verkauft würde und ich das auto nicht aus der versteigerung habe sonder von jemand anderst weiß i nix über das fahrzeug das ist ja das problem
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#7
Ja dann frag am besten bei dir in der Zulassungsstelle nach. Handelt sich ja dann wahrscheinlich um euren 300PS-irgendwas-Twingo?! Dann musst ja eh zum TÜV wegen Vollabnahme usw.

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#8
jo genau richtig =) um den gehts =) hab in 1 wochen den termin für die vollabnahme aber da brauch i bestimmt auch was
(07.03.2010, 19:16)Green Dream schrieb: Ja dann frag am besten bei dir in der Zulassungsstelle nach. Handelt sich ja dann wahrscheinlich um euren 300PS-irgendwas-Twingo?! Dann musst ja eh zum TÜV wegen Vollabnahme usw.
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#9
Ja, und da haste jetzt das Problem: Kein Tüv ohne Papiere... und keine Papiere ohne Tüv, bissel kompliziert.

Schätze mal da musst du nun eine Verlusterklärung machen... aber siehe oben, 2 Monate Wartezeit.

Glaube den Termin in einer Woche kannste vergessen...
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#10
in den fall muss i erst mal zu zulassungsstelle gehn und das machen
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#11
Servus,
normal reicht dir ein Kaufvertrag, du musst damit zum Tüv oder änliche Prüfstelle, die suchen zu dem Fahrzeug einen EU Typenschein raus, bei
erfolgreicher Vollabnahme bekommst du dann deine Papiere bei
der Zulassungsstelle.


Gruß Franz
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#12
das währe ja super

(07.03.2010, 20:14)Donnerzwerg schrieb: Servus,
normal reicht dir ein Kaufvertrag, du musst damit zum Tüv oder änliche Prüfstelle, die suchen zu dem Fahrzeug einen EU Typenschein raus, bei
erfolgreicher Vollabnahme bekommst du dann deine Papiere bei
der Zulassungsstelle.


Gruß Franz
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