11.04.2019, 08:33
Danke,
Die StVO und die StVZO haben ja einen Sinn.
Wenn nun die Klassifizierung eines Prüfpunktes mit EM erfolgt, bedeute dies:
Das bedeutet, jeder der mit ausgebauten Sitzen durch die Gegend fährt verstößt gegen einen §§ der StVO bzw StVZO.
Mir stellt sich die Frage gegen welchen.
Weiter bedeutet es, dass ggf. der Versicherungsschutz entfällt.
Meine Nachfrage bei der Polizei ergab, kein Problem bei einer Verkehrskontrolle. OK, die Meinung und Wissenstand eines Polizisten.
Meine Nachfrage bei Renault ergab, keine Problem das Fahrzeug mit ausgebauter Sitzbank zu betreiben. OK, ich habe jedoch den Eindruck, dass Renault-Deutschland bei der Antwort nicht groß nachgedacht hat.
Ich habe jetzt einen neuen Gedankenansatz.
Will man ein KFZ mit Rädern betreiben, deren Abmessungen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, muss man ggf. einen Einzelabnahme ( §19.2 StVZO ) erwirken.
Wenn ich nun eine Einzelabnahme für einen nicht vorhanden Rücksitz beantrage, was wohl dabei rauskommt ?
Man darf also die Rückenlehne umklappen, man darf auch den gesamten Sitz umklappen, nur ganz ausbauen is nich weil Umwelt oder Verkehrssicherheit gefährdet.
MfG
uwe
Die StVO und die StVZO haben ja einen Sinn.
Wenn nun die Klassifizierung eines Prüfpunktes mit EM erfolgt, bedeute dies:
Zitat:Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Der Fahrzeugführer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass der Weiterbetrieb des Fahrzeugs vor Beseitigung der Mängel gegen § 23 StVO und § 31 StVZO verstößt.
Das bedeutet, jeder der mit ausgebauten Sitzen durch die Gegend fährt verstößt gegen einen §§ der StVO bzw StVZO.
Mir stellt sich die Frage gegen welchen.
Weiter bedeutet es, dass ggf. der Versicherungsschutz entfällt.
Meine Nachfrage bei der Polizei ergab, kein Problem bei einer Verkehrskontrolle. OK, die Meinung und Wissenstand eines Polizisten.
Meine Nachfrage bei Renault ergab, keine Problem das Fahrzeug mit ausgebauter Sitzbank zu betreiben. OK, ich habe jedoch den Eindruck, dass Renault-Deutschland bei der Antwort nicht groß nachgedacht hat.
Ich habe jetzt einen neuen Gedankenansatz.
Will man ein KFZ mit Rädern betreiben, deren Abmessungen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, muss man ggf. einen Einzelabnahme ( §19.2 StVZO ) erwirken.
Wenn ich nun eine Einzelabnahme für einen nicht vorhanden Rücksitz beantrage, was wohl dabei rauskommt ?
Renault Twingo II mit Sonderausstattung nicht vorhandener Rücksitz.
Man darf also die Rückenlehne umklappen, man darf auch den gesamten Sitz umklappen, nur ganz ausbauen is nich weil Umwelt oder Verkehrssicherheit gefährdet.
MfG
uwe