10.04.2019, 13:45
Tja, wenn Du mit den Vorschriften kommst:
Punkt 4.1 Untersuchungskriterien
4.1.2 Überprüfung des Fahrzeugs auf vorgegeben Anbringung /Anzahl
und
4.2.3 Sachgemäße Befestigung/Sicherung/Montage
Ich vermute mal, dass auch bei Dir im Fahrzeugschein (bzw. in den Unterlagen zur Bauart beim TÜV) eingetragen ist, dass der Twingo ein 4-Sitzer ist. Und wenn Du das nicht dauerhaft austragen läßt (was Du vermutlich nicht willst), erscheint mir das Verhalten des TÜV-Prüfers durchaus logisch.
Was ich auch nicht recht verstehe: Du hattes bei der vorherigen TÜV-Prüfung ein Problem bzgl. der Rückbank und baust sie bei der nächsten Prüfung trotzdem nicht (vorübergehend) korrekt ein?
Bin ja nicht so der absolute Paragraphenfreund, aber hier ist doch alles recht schlüssig, auch wenn andere mit Glück keine Probleme beim TÜV hatten mit der ausgebauten Bank.
Punkt 4.1 Untersuchungskriterien
4.1.2 Überprüfung des Fahrzeugs auf vorgegeben Anbringung /Anzahl
und
4.2.3 Sachgemäße Befestigung/Sicherung/Montage
Ich vermute mal, dass auch bei Dir im Fahrzeugschein (bzw. in den Unterlagen zur Bauart beim TÜV) eingetragen ist, dass der Twingo ein 4-Sitzer ist. Und wenn Du das nicht dauerhaft austragen läßt (was Du vermutlich nicht willst), erscheint mir das Verhalten des TÜV-Prüfers durchaus logisch.
Was ich auch nicht recht verstehe: Du hattes bei der vorherigen TÜV-Prüfung ein Problem bzgl. der Rückbank und baust sie bei der nächsten Prüfung trotzdem nicht (vorübergehend) korrekt ein?
Bin ja nicht so der absolute Paragraphenfreund, aber hier ist doch alles recht schlüssig, auch wenn andere mit Glück keine Probleme beim TÜV hatten mit der ausgebauten Bank.