10.04.2019, 12:55
(10.04.2019, 12:03)ogniwT schrieb: Wenn du alleine unterwegs bist, ist dein Auto auch mit ausgebauter Rückbank verkehrssicher.
Sind vier Leute im Auto und die Sitzbank ist nicht drin, dann ist das Auto nicht verkehrssicher.
Es gibt dafür keine Vorschrift auf die man sich berufen könnte, sondern einen Ermessensspielraum des Prüfers / Beamten.
Sehe ich anders.
https://www.steuernetz.de/gesetze/stvzo-1/anlage_8a
Die Anzahl der Sitze wird nur geprüft beim Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzen.
Wenn dein Bekannter nie Problem mit Polizei oder TÜV hatte kann es daran liegen, dass der Umbau zulässig war, oder der TÜV-Mensch keinen Ahnung hatte, jedoch nicht weil er gute Gründe zum Umbau hatte.
Wenn es danach ginge, hätten viele mit zuviel Alkohol im Blut, hinter dem Steuer, auch gute Gründe
Sind vier Personen im Fahrzeug gilt die Gurtpflicht.
Ob die Personen dabei auf einer Getränkekiste sitzen ist sekundär.
Es gilt zu unterscheiden zwischem dem Fahrzeug - Zustand sowie ordnungsgemäßer Nutzung.
Eine Aussage zu den Sitzen finde ich nur in der Form, dass vom Sitz aus alle Bedieneinrichtungen zu erreichen sein müssen.
Meine Frage würde ich unter dem Komplex Aufrüsten oder Rückrüsten sehen wollen.
MfG