08.03.2015, 19:46
Selbst wenn das Teil runzergeklappt ist, du hast ein starres, unnachgiebiges Teil, welches über die Stoßstange heraussteht.
Wenn du das im Fahrzeug mitführst und nur bei Bedarf anschraubst, geht das in Ordnung. Dauerhaft eingeschraubt aber nicht zulässig im Bereich der StVZO.
Hab ich selber schon durch und deswegen eine Abschleppschlaufe aus dem Motorsport verbaut.
Wenn du das im Fahrzeug mitführst und nur bei Bedarf anschraubst, geht das in Ordnung. Dauerhaft eingeschraubt aber nicht zulässig im Bereich der StVZO.
Hab ich selber schon durch und deswegen eine Abschleppschlaufe aus dem Motorsport verbaut.
Sie wussten nicht, dass es unmöglich war, also taten sie es.
(Marc Twain)
(Marc Twain)