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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#3
Die Frage ist,wielange man Warten "Muss" um weiter zu verkaufen etc.
Was geht,das der Käufer (weil er seiner pflicht dem abholen nicht nachkommt) den Differenzbetrag beim Neuen Verkauf zahlen muss,aufgrund dessen,das du eben solang warten musstest/hast.
Hab son fall vor kurzem gehabt,da wurde mir vom erst käufer durch meinen Anwalt der Differenzbetrag,den ich weniger erhalten habe zu seinem kaufpreis (war bei ebay)ausgezahlt. Weil ihm 1sekunde nach dem ende einfiel,Fragen zu stellen und plötzlich meinte,er will den Moniceiver doch nicht,weil war ja fürn Freund..

Wenn du ne Rechtsschutz hast,Anwalt konsultieren,dann bist du auf der Sicheren Seite
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Zion Audio - 22.09.2011, 14:02

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