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Lenkrad mit ABE
#10
(04.06.2008, 08:23)RölliWohde schrieb: Denn: EINtragung vom Lenkrad ist die eine Sache, AUStragung vom Airbag die andere.
Selbst wenn dir einer aus welchem Grund auch immer das Lenkrad ohne Airbag EINtragen sollte ist die Betriebserlaubnis trotzdem weg wenn der Airbag nicht AUSgetragen wurde.

Das sehen nicht alle so. Wenn du einen anderen Motor eintragen lässt, wird auch nicht der alte ausgetragen. Wenn sich aus der neuen Eintragung zwangsweise ergibt, dass die alten Teile nicht mehr vorhanden sein können (physisch, technisch) und dann für diese Eintragung eine neue Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle erteilt wurde, dann gilt diese selbstverständlich.

Grundsätzlich entscheidend sind die Bauvorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gegolten haben. War also zu diesem Zeitpunkt ein Teil/ eine Ausstattung/ eine Bauart vom Gesetz vorgeschrieben oder nicht? Hierbei gibt es noch zwei Möglichkeiten, nämlich die EG-Vorschriften und die nationale StVZO.


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Lenkrad mit ABE - von 666records - 03.06.2008, 21:10
RE: Lenkrad mit ABE o.O - von RölliWohde - 04.06.2008, 08:23
RE: Lenkrad mit ABE o.O - von 9eor9 - 20.03.2013, 18:13
RE: Lenkrad mit ABE o.O - von 666records - 04.06.2008, 12:08
RE: Lenkrad mit ABE o.O - von RölliWohde - 04.06.2008, 13:16
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RE: Lenkrad mit ABE o.O - von Chrissy - 05.06.2008, 16:26
RE: Lenkrad mit ABE o.O - von 666records - 05.06.2008, 18:39
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