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Entscheidungshilfen : Fahrzeug abmelden vs stilllegen - Vor und Nachteile?
#1
hallo und guten Tag liebe Community,

hier ein Thema zu Entscheidungshilfen : Fahrzeug abmelden vs stilllegen - Vor und Nachteile ?


es geht in diesem Thread um Ideen & Gedanken rund um ein Fahrzeug - also die konkrete Frage wie ich mich verhalten soll - ob Stilllegen - und wenn ja: in welcher Form: auf den ersten Blick kommt m.E. lediglich eine gewöhnliche Abmeldung in Frage - eine endgültige Stillegung - (wäre denkbar) aber diese hat m.E. keine wesentlichen Vorteile..

Die Geschichte: habe eine Suzuki GS 500 (bj 2000) die vor einem Jahr einen schwerwiegenderen Defekt in Anlasser-mechanik und Elektronik hatte.

defekt sind:

-Anlasserfreilauf
-Anlasser
-Relais etc. etx
-Batterie

Der TüV ist nun auch schon seit ca. 8 Mon abgelaufen.
Die Rep.- Kosten sind ( mit Teilen ) sicher bei ca. 400 Eur - dann kommt nochmals der TÜV dazu mit


- sogenannte "Versäumnis"-Zuschläge von 80 Eur ( für das versäumte Vorfahren innerhalb der ich glaube 8 Monatefrist )
- allgemeine TÜV-Kosten: ca 100 Eur


- macht summasumarum ca.600 Eur.

Da ich noch ein weiteres Mottorad hab - bin ich auf die GS500 im Moment nicht angewiesen - neige also dazu im Moment von der Rep. abzusehen.

Darüber hinaus: Das sieht aus, als würde sich das nicht mehr lohnen. Ich neige erstmal zum Abmelden. Dann kann ich ggf. die GS 500 die ansonsten noch

ganz gut in Schuss ist ( sie hat nur 30TKM runter - und nette Anbauteile - z.B. eine Sebring 2in1 Auspuffanlage sowie weiteres nettes Zubehoer

Gebpäckträger und gr. Krauser/Hepcokoffer einfach später nochmals aufbauen - ggf. mit einer anderen GS, an die ich günstig(er) käme - wobei

meine dann als Teilelager dienen würde.

Was meint ihr - denke dass ich erstmal abmelde.

by the way:; es gibt im Moment nicht mehr die vorübergehende



Eine vorrübergehende Kfz-Stilllegung, wie diese einst möglich war, existiert jedoch heute nicht mehr. Sie müssen eine sogenannte Außerbetriebsetzung bei einer Kfz-Zulassungsstelle durchführen. Die endgültige Stilllegung gibt es hingegen weiterhin – jedoch nur im Falle der Verschrottung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Ablauf.

Außerbetriebsetzung (früher: vorübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung)

vgl. https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeb...tilllegung

was bedeutet das denn genau. Ich kann nur

a. ganz normal abmelden ....oder

b. komplett stilllegen - dann aber muss ich das Motorrad zu einem Verwerter bringen - was natürlich auch kaum passend ist.

Also bleibt m.e. erstmal die "normale" und gewöhnliche Abmeldung.

Frage: was schließt dieses Verfahren ein - was bringt es mit sich.

Etwa der Vorteil dass ich die GS 500 wieder aufbauen - (instandsetzen) kann und dann ganz normal wieder beim TÜV vorfahren kann - mit Vollgutachten dann halt...



freue mich auf einen Tipp
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Entscheidungshilfen : Fahrzeug abmelden vs stilllegen - Vor und Nachteile? - von unleash_it - 23.08.2020, 12:09

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