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GEWÄHRLEISTUNG
#6
selbst wenn die airbaglampe nie geleuchtet hat, wird das der verkäufer verneinen, sollte es deswegen zu einem rechtsstreit kommen. er wird behaupten, du hast sie außer betrieb genommen und das gegenteil kannst du kaum beweisen.
wenn er ansonsten noch ok ist, lass ihn reparieren und freue dich über zwei neue jahre tüv. autos in dem alter kosten eben in der anschaffung wenig, dafür sollte man erhöhten rep-aufwand schon vorher mit einplanen um auf der sicheren seite zu sein.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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GEWÄHRLEISTUNG - von MOGELCHEN - 26.03.2016, 14:04
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von Broadcasttechniker - 26.03.2016, 14:18
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von onkel-howdy - 26.03.2016, 18:17
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von Broadcasttechniker - 26.03.2016, 19:24
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von ch62718ris - 26.03.2016, 19:29
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von rohoel - 26.03.2016, 19:48

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