14.06.2007, 20:56
Hi!
Wenn der Wagen seine deutsche Zulassung mit Airbag-System erhalten hat darf dieses nicht entfernt werden.
Hier zählen auch Argumente wie "der Wagen wurde für andere Länder ohne Airbags gebaut" nicht, was zählt ist die deutsche Betriebserlaubnis des Einzelfahrzeugs.
LG
Catharina, die sich damit schon ausgiebig beschäftigt hat und ihre 4 Airbags behalten "darf"
Wenn der Wagen seine deutsche Zulassung mit Airbag-System erhalten hat darf dieses nicht entfernt werden.
Hier zählen auch Argumente wie "der Wagen wurde für andere Länder ohne Airbags gebaut" nicht, was zählt ist die deutsche Betriebserlaubnis des Einzelfahrzeugs.
LG
Catharina, die sich damit schon ausgiebig beschäftigt hat und ihre 4 Airbags behalten "darf"
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