08.01.2015, 18:58
@Supertramp:
stell dir mal vor, das wäre so wie du das da behauptest -
dann kannst du ja problemlos nen BMW-Auspuff vom Moped drunterschrauben, weil der hat so ne e1-Nummer drauf ....
das ganze sieht rechtlich nämlich so aus:
zu der eingeschlagenen e-Nummer gibt es eine Typgenehmigung, und Bestandteil der Typgenehmigung ist eine Fahrzeug-Typenliste - und der Auspuff ist auf allen Fahrzeugen, die auf dieser Liste stehen eintragungsfrei montierbar.
Alles andre läuft über ne Einzelabnahme mit Eintragung ....
das ist übrigens auch der Grund, warum man zwar an nen alten Twingo die neuen Klarglasscheinwerfer montieren darf, aber die alten Riffelscheinwerfer nicht an nen neueren Twingo: Der alte steht in der Typgenehmigung der neuen Lampen drin, aber nicht der neue in der Typzulassung der alten Lampen - da gabs nämlich die entspr. e-Nummer noch garnicht
stell dir mal vor, das wäre so wie du das da behauptest -
dann kannst du ja problemlos nen BMW-Auspuff vom Moped drunterschrauben, weil der hat so ne e1-Nummer drauf ....
das ganze sieht rechtlich nämlich so aus:
zu der eingeschlagenen e-Nummer gibt es eine Typgenehmigung, und Bestandteil der Typgenehmigung ist eine Fahrzeug-Typenliste - und der Auspuff ist auf allen Fahrzeugen, die auf dieser Liste stehen eintragungsfrei montierbar.
Alles andre läuft über ne Einzelabnahme mit Eintragung ....
das ist übrigens auch der Grund, warum man zwar an nen alten Twingo die neuen Klarglasscheinwerfer montieren darf, aber die alten Riffelscheinwerfer nicht an nen neueren Twingo: Der alte steht in der Typgenehmigung der neuen Lampen drin, aber nicht der neue in der Typzulassung der alten Lampen - da gabs nämlich die entspr. e-Nummer noch garnicht
tschüss,
Harald_K
Harald_K