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Erster Twingo und totaler Reinfall....
#26
ZZTwingo1 
(27.02.2013, 22:29)D4F schrieb:
(27.02.2013, 08:30)explizite_lyrik schrieb: Also ich bin mittlerweile der felsenfesten Überzeugung, das der Typ GENAU wusste was er da macht und sowas hat er auch mit Sicherheit nicht zum ersten Mal abgezogen, das zeigt mir schon sein Verhalten bei Vorlage von 2 Alternativen!!

Ganz ehrlich: Wenn ich ein altes Auto verkaufe mit über 170.000km, das einen Unfall hinter sich hat - das alles auch irgendwo erwähne - du dir den Wagen anschaust und für Gut befindest, dann würde ich ebenfalls das Auto weder zurücknehmen, noch auf deinen Vorschlag eingehen.

Ich habe auch vor den Fahrschemel bei unserem Twingo mit Fluid Film zu konservieren, das ist dann auch eine Pampe, "die nicht mal richtig trocken ist". Vermutlich würde ich das beim Verkauf auch für nicht erwähnenswert erachten.

Solche Leute, die eine alte Kiste für einen Witzpreis kaufen und ein tiptop Auto erwarten sind überhaupt der Grund, warum ich zum Twingo gekommen bin. Ich wollte einer lieben Person den Verkauf an so jemanden nämlich ersparen. Wink Sie hielt ihren Twingo (Bj. 2000, 90.000km,alles elektrisch, Servo und Klima, 1500 EUR) auch für gut und mängelfrei - also schlimmer noch als dein Verkäufer. In nicht einmal 10.000 km musste ich die Bremse vorne erneuern (Bremssattel fest), die Domlager, einen Kühlmitteltemperatursensor reinigen, einen Achsschenkel tauschen, die Antriebswelle fahrerseite tauschen und *tadaa* vielleicht den Fahrschemel, wenn der nicht zu retten ist und wer weiß, was mit dem Getriebe ist durch den Ölverlust über die Antriebswelle. Außerdem tut die Klima seit letztem Sommer nicht mehr. Vermutlich hätte irgendein Käufer ihr die Karre auch wieder hingestellt oder versucht noch Geld rauszuschlagen.

Da man solche Geschichten ja auch immer häufiger im Inet liest ist für mich klar: Never ever werde ich jemals ein Auto an eine Privatperson verkaufen. Wenn wir mal irgendwann keine Lust mehr auf den Twingo haben, dann wandert der auf den Schrott oder wird beim Händler eingetauscht. Für die paar 100 EUR, die ich beim Verkauf erziele, tue ich mir so einen Stress nicht an. Da freue ich mich lieber, wenn ich hier lese "auf dem Schrott gefunden, top Twingo, fast Vollausstattung mit 120.000km auf dem Tacho - warum schmeisst jemand sowas weg?". Twisted Evil

Auch mal ganz ehrlich, es mag alles irgendwo Hand und Fuß haben was du hier schreibst, aber ist dir vielleicht mal in den Sinn gekommen das es Bezeichnungen gibt wie zb. Versteckte Mängel?? Wir haben nicht umsonst in Deutschland eine Gebrauchtwagengarantie von 1 Jahr , die ab einem Verkaufswert von 1.000€ auch für PRIVATLEUTE gilt , sofern ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Ob alte Kiste hin oder Her, Laufleistung , Unfallvorschaden usw.... das berechtigt die Leute noch lange nicht zum Betrug!!!!

Wenn Mängel an einem KFZ vorhanden sind das man verkaufen will, ist man vom Gesetz her verpflichtet alle Mängel Kund zu tun, ansonsten macht man sich strafbar, so einfach ist das. Dafür gibt es Kaufverträge. Das einge Menschen es damit nicht so genau nehmen ist mir hinreichend bekannt, dann müssen sich diejenigen aber auch nicht wundern, daß ein Käufer dann doch mal die Eier in der Hose hat und dagegen vorgeht. Wenn ich über alles informiert gewesen wäre , dann hätt ich die Kiste auch nicht gekauft. Was heißt hier außerdem Witzpreis, 1000,-€ sind für mich ne Menge Geld. Scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein, sonst würdest du hier nicht so ein Kommentar abgeben. Sorry, aber ich bin meinem Geld nicht böse und muss es auch nicht mit beiden Händen zum Fenster rauswerfen nur für ein Auto!!!!

(27.02.2013, 19:08)twingotrilogologe schrieb:
(25.02.2013, 21:13)explizite_lyrik schrieb: Sooo, also laut meines Anwalt habe ich nur noch die Möglichkeit mein Recht einzuklagen, wobei vorher noch zu prüfen ist, ob sich der Rechtsstreit für das Gericht lohnt bzw. ob das ganze nicht den Wert der eigentlichen Sache übersteigt..( wird von einem Gutachter geprüft, den ich erstmal bezahlen muß ) , dieses Geld kann ich mir ja über die Klage dann zurückholen...Shocked , weiterhin muss ich, so der Anwalt, bei erfolgreicher Klage dem Verkäufer nach Rückgabe des Fahrzeugs eine KILOMETERPAUSCHALE von aktuell 0,30€ / Km bezahlen,

1. Eine Klage bemisst sich nicht danach, ob es sich für das Gericht lohnt, nur das, was du willst ist entscheidend.
2. Die 30 ct/km als Pauschale halte ich für ein Gerücht, das wären bei gefahrenen 4500 km 1.500 Euro. Allenfalls kann der Verkäufer bei einer erfolgreichen Klage deinerseits evtl. einen Wertverlust geltend machen, der aber beim Alter des Fahrzeugs eher gering ausfallen dürfte.

Ist leider kein Gerücht, pure Tatsache es werden 0,30 € Kilometerpauschale fällig. Ansonsten hätte ich mit dem Auto gar nicht fahren dürfen, soll heißen stehen lassen bis der Sachverhalt geklärt ist. Wusste ich vorher auch nicht.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behaltenVery HappyVery Happy
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RE: Erster Twingo und totaler Reinfall.... - von explizite_lyrik - 28.02.2013, 23:07

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