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[Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel
#8
Du kannst über deinen Anwalt eine Klage zur Einhaltung des Kaufvertrages +Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Hatte soetwas auch schon und der Quadratmeter hat mir damals 400.- euro extra eingebracht!
Musst nur nachweisen das du den Platz nicht für andere Sachen zum Abstellen nutzen konntest.
Die Kosten muss der Käufer tragen(Deinen RA+alle Kosten die dir und ihm entstehen)
so long..ebay ist dreck!!!!
[Bild: widget_40.png]
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RE: [Rechtsfrage] Abholung ebay-Artikel - von Twingohomy - 22.09.2011, 14:34

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