13.11.2024, 14:03
ich spiele mit dem Gedanken in den Blinker des rechten UK Rücklichts einen W5W Sockel zu setzen und dann das klare Blinker feld auch parallel als Rücklicht mit einem LED-Leuchtmittel zu nutzen. Ist sicher nicht legal aber besser als nix. Variante 2 die mir auch ganz gut gefällt. Vom Renault WIND das Rücklicht mittig mit einem 3D Gedruckten Gehäuse in die Heckstoßstange zu integrieren. Wäre mMn legal, da dieses Rücklicht ein Geprüftes Rücklicht ist und auch die Einbauposition gleich wäre. dazu braucht man natürlich keinen Prüfer befragen. die machen ja nichts mehr was nicht über ein Herstellergutachten abgesichert ist. aber man ist ja mit so einem Kleinwagen eh nicht im Fokus
und dem HU Prüfer ist idR wichtig, das überhaupt ein Rücklicht geht.
Ist es glaub ich sogar nur ein geringer Mangel, wenn das Rücklicht nicht geht.

Ist es glaub ich sogar nur ein geringer Mangel, wenn das Rücklicht nicht geht.