27.03.2020, 18:13
Ich gebe meinen Vorredner Recht - hier will sich offenbar jemand unglaublich wichtig machen.
Weil ich gerade Zeit habe kläre ich auf: da steht im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten von X, der ist aber nicht auffindbar und auch die Urkunde nicht.
Das Grundstück soll verkauft werden, der Käufer will, bzw. die Bank fordert ein "jungfräuliches" Grundbuch. Daher die Aufforderung, die aber Ergebnislos (z.B. wegen Ablebens, etc.) verlaufen wird und das Grundbuch wird von rechts wegen notariell "jungfräulich" gemacht, und der Käufer kann Erst- oder Zweitrangig eine (eigene) Grundschuld eintragen lassen.
So eine Belastung des Grundstückes (-buches) merkt man in der Regel immer erst dann wenn man es verkaufen will.
Ich schaue auch nicht jeden Tag in eines meiner Grundbücher............................
So und jetzt ist Ruhe, das ist ein freundliches sachorientiertes Twingoforum und kein Auskotzplatz für sinnfreies Gemotze.
grüssung
panman
Weil ich gerade Zeit habe kläre ich auf: da steht im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten von X, der ist aber nicht auffindbar und auch die Urkunde nicht.
Das Grundstück soll verkauft werden, der Käufer will, bzw. die Bank fordert ein "jungfräuliches" Grundbuch. Daher die Aufforderung, die aber Ergebnislos (z.B. wegen Ablebens, etc.) verlaufen wird und das Grundbuch wird von rechts wegen notariell "jungfräulich" gemacht, und der Käufer kann Erst- oder Zweitrangig eine (eigene) Grundschuld eintragen lassen.
So eine Belastung des Grundstückes (-buches) merkt man in der Regel immer erst dann wenn man es verkaufen will.
Ich schaue auch nicht jeden Tag in eines meiner Grundbücher............................
So und jetzt ist Ruhe, das ist ein freundliches sachorientiertes Twingoforum und kein Auskotzplatz für sinnfreies Gemotze.
grüssung
panman