12.10.2019, 19:34
(12.10.2019, 16:58)rohoel schrieb: https://www.bussgeldkatalog.org/autokenn...nnzeichen/
mfg rohoel.
Danke für den link.
Wenn ich mir die Kommentare unter der Werbung - was anderes ist der ganze Artikel nicht - durchlese, dann ist der Quatsch in Deutschland nicht zulassungsfähig. Interessant auch, dass der letzte Kommentar durch den Seitenbetreiber nicht mehr beantwortet wurde.
Erciyes sagt:
22. März 2018 um 0:24 Uhr
Hallo leider muss ich Sie berichtigen laut § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung sollten die 3D Kennzeichen ohne Probleme eine Zulassung bekommen. Dies ist nicht richtig jede Zulassungsbehörde entscheidet nach eigenem Ermessen. Ich habe 3D in Black bestellt und nicht genehmigt bekommen also musste ich auf die normale Version zurück greifen auch die Carbon Optik wurde nicht genehmigt. Das komische ist in München werden alle Versionen zugelassen. Ich würde mich vorher informieren bei der Behörde welche bei Ihnen eine Plakate bekommen. Mit freundlichen Grüßen
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bussgeldkatalog.org sagt:
23. April 2018 um 9:33 Uhr
Hallo Erciyes,
vielen Dank für den Hinweis! Im Ratgeber erläutern wir, dass gängige 3-D-Kennzeichen den vorgegebenen Normen entsprechen und somit in der Regel auch zugelassen werden. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie Zulassungsstellen vor Ort entscheiden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
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Ralf G. sagt:
17. Juli 2018 um 18:34 Uhr
Ich konnte im ganzen Text nichts darüber erfahren, ob dieses Kennzeichen auch, wie der § 10 FZV vorschreibt, reflektierend ist. Sind die Kennzeichen reflektierend?
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bussgeldkatalog.org sagt:
31. August 2018 um 15:10 Uhr
Hallo Ralf G.,
in der Regel sollten diese Kennzeichen reflektierend sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
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Günther sagt:
7. Oktober 2018 um 11:35 Uhr
Habe seit 4 Jahren 3D Kennzeichen…. Bei unser vor Ort Zulassungsstelle im größten Dorf von Deutschland keine Chance auf Zulassung trotz Bescheinigungen…….
Bei der Hauptzulassungsstelle innerhalb von 10 Minuten erledigt…..
Im November hoffe ich, dass vor Ort jetzt die Zulassung auch möglich ist…..
Zum Preis kann ich nur sagen, dass man das Kennzeichen jetzt ja übernehmen kann und es nach 4 Jahren immer noch so aussieht wie Neu…..
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Fabiano sagt:
17. Mai 2019 um 11:49 Uhr
Laut dem Anhang 4 der FZV bzgl. Par. 10 dürfen die Buchstaben eine Höhe von +2,00 mm nicht überschreiten. Wie hoch stechen denn die Buchstaben der 3D Kennzeichen heraus? Denn 2mm ist nicht besonders viel, und wenn diese 3D Schrift höhe heraussticht, sind diese nunmal nicht zulässig.
Gruß, Fabiano
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