23.10.2018, 06:32
(22.10.2018, 19:03)rohoel schrieb: der tüvler bewertet auch nicht, ob ich in 1,5 jahren noch ausreichend bremsbelag drauf hat und die bremswirkung ausreichend sein wird. er weiß auch nicht, wieviel ich in der zeit fahre, er bewertet den jetztzustand. er weiß nicht, ob du die teile in einem halben jahr tauschen wirst.
(22.10.2018, 19:03)rohoel schrieb: ... dürfte kein auto mit ölfeuchter diagnose noch eine plakette kriegen, könnte ja in den kommenden zwei jahren tropfen.
Eben da hast du ja auch recht. Stellt man aber das Auto bei 20°C und wenig Luftfeuchtigkeit in die Garage, da sind auch in 2 Jahren die Bremsen noch gut und das Öl bleibt im Motor. Wie du richtig erkannt hast, kann er nicht beurteilen, wie sich der geringe Mangel in den nächsten Wochen/Monaten/Jahren entwickelt. Deswegen gibt es einen Hinweis und die Beobachtung wird quasi auf dich abgewälzt. Anders ist es bei den Gaskartuschen, die ein Ablaufdatum aufgedruckt haben. Die Aussage des Herstellers ist, dass die Gaskartuschen NACH diesem Datum nicht mehr sicher sind und deswegen getauscht werden müssen. Und dieses Datum ist nicht davon abhängig, ob der wagen viel, wenig, gar nicht gefahren oder viel, wenig, gar nicht gepflegt wird.
Ich gehe auch davon aus, dass das wieder so ein Thema ist, was von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt wird, solange es da keine klare Vorschrift gibt. Ich wollte mit der Argumentation lediglich aufzeigen, dass ein aufgedrucktes Datum ein einfacheres Ja/Nein-Kriterium bietet als ein wenig Rost/Öl etc.