27.05.2017, 14:05
Gutachten können zurückgenommen werden, wenn sich die gesetzlichen Vorschriften ändern oder wenn es Sicherheitsbedenken gibt. Früher gab es den Zwang zur Zertifizierung nicht.
Ein vernünftiger Prüfer trägt ein, wenn keine Sicherheitsbedenken vorliegen.
Für alte Gutachten kann der Zertifizierungszwang nicht rückwirkend gelten, denn sonst wären sie ja allesamt ungültig.
Das ist eine sehr euphemistische (= beschönigende) Aussage.
Renault kümmert sich um nichts und lässt die Kunden mit Original Renault Teilen im Regen stehen.
Ein vernünftiger Prüfer trägt ein, wenn keine Sicherheitsbedenken vorliegen.
Für alte Gutachten kann der Zertifizierungszwang nicht rückwirkend gelten, denn sonst wären sie ja allesamt ungültig.
(27.05.2017, 13:52)cooldriver schrieb: Renault hat die Zuständigkeit übernommen,.
Das ist eine sehr euphemistische (= beschönigende) Aussage.
Renault kümmert sich um nichts und lässt die Kunden mit Original Renault Teilen im Regen stehen.