11.04.2017, 17:23
Die ETRTO Regeln sind ja das bekannte Problem bei den 7x13ern. Er hat aber 14er mit 6,5 und 195er Reifen. Da zieht das Argument nicht.
Ein einsichtiger Grund für die Ungültigkeit des Gutachtens könnte zB sein, dass es auch die 7x13er abdeckt. Wenn eine Kombination als "unsicher" eingestuft wird, wird natürlich das ganze Gutachten hinfällig.
Jeder a.a.S. mit Vollbefugnis kann dann aber diesen Grund nachvollziehen und nach §21 die 14er eintragen.
Ein einsichtiger Grund für die Ungültigkeit des Gutachtens könnte zB sein, dass es auch die 7x13er abdeckt. Wenn eine Kombination als "unsicher" eingestuft wird, wird natürlich das ganze Gutachten hinfällig.
Jeder a.a.S. mit Vollbefugnis kann dann aber diesen Grund nachvollziehen und nach §21 die 14er eintragen.