05.11.2016, 08:03
Die Angelegenheit ist baujahresabhängig. Autos in D müssen ab EZ 1.1.98 mit einer genehmigten WFS ausgerüstet sein, vorher nicht.
Das heißt, vor EZ 98 kann man sie deaktivieren und die (Kasko-)Versicherung informieren, fertig. Die Prämie wird dann etwas steigen.
Dass Werkstätten die WFS nicht deaktivieren dürfen, glaube ich nicht. Es mag vielleicht Herstelleranweisungen geben, das nicht zu tun.
Ansonsten ist die Sache so, dass die Werkstatt den Kunden informieren muss (Unterschrift), dass er das Fahrzeug nur noch außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO (Privatgrund, Ausland) betreiben darf oder für eine TÜV-Eintragung zu sorgen hat. Der Grund für die Verweigerung liegt in der Angst vor Haftung begründet, und es kennt sich keiner wirklich mit der Rechtslage aus.
Bringt man das Steuergerät zur Fachfirma, wird die WFS anstandslos gekillt. Ein MSG ist kein Auto und verantwortlich ist der, der das Gerät wieder einbaut. Ähnliches gilt bei Tachos. Manipulation ist verboten, aber nur im Fahrzeug. Reparaturen sind erlaubt.
Das heißt, vor EZ 98 kann man sie deaktivieren und die (Kasko-)Versicherung informieren, fertig. Die Prämie wird dann etwas steigen.
Dass Werkstätten die WFS nicht deaktivieren dürfen, glaube ich nicht. Es mag vielleicht Herstelleranweisungen geben, das nicht zu tun.
Ansonsten ist die Sache so, dass die Werkstatt den Kunden informieren muss (Unterschrift), dass er das Fahrzeug nur noch außerhalb des Geltungsbereiches der StVZO (Privatgrund, Ausland) betreiben darf oder für eine TÜV-Eintragung zu sorgen hat. Der Grund für die Verweigerung liegt in der Angst vor Haftung begründet, und es kennt sich keiner wirklich mit der Rechtslage aus.
Bringt man das Steuergerät zur Fachfirma, wird die WFS anstandslos gekillt. Ein MSG ist kein Auto und verantwortlich ist der, der das Gerät wieder einbaut. Ähnliches gilt bei Tachos. Manipulation ist verboten, aber nur im Fahrzeug. Reparaturen sind erlaubt.