21.09.2016, 05:20
Stand in der Verkaufsbeschreibung das ein Gutachten mit dabei ist?
Wenn ja: von seinem Recht gebrauch machen und reklamieren.es ist ein teil des zustanden gekommenen kaufvertrages der seiten des verkäufers nicht erfüllt worden.
Ich würde dann ganz einfach gesagt anrufen, denen mitteilen das sie ihren Kaufvertrag noch nicht erfüllt haben und das es nun 2 Möglichkeiten gibt.
1. erfüllung des vertrages in form einer kostenlosen Zusendung des Gutachtens per einschreiben (sonst heisst es wurde abgeschickt und kam nicht an).
2. Vom rücktritsrecht gebrauch machen (dann bekommen die halt gar kein Geld).
Nur anrufen musst du selbst.
Wenn ja: von seinem Recht gebrauch machen und reklamieren.es ist ein teil des zustanden gekommenen kaufvertrages der seiten des verkäufers nicht erfüllt worden.
Ich würde dann ganz einfach gesagt anrufen, denen mitteilen das sie ihren Kaufvertrag noch nicht erfüllt haben und das es nun 2 Möglichkeiten gibt.
1. erfüllung des vertrages in form einer kostenlosen Zusendung des Gutachtens per einschreiben (sonst heisst es wurde abgeschickt und kam nicht an).
2. Vom rücktritsrecht gebrauch machen (dann bekommen die halt gar kein Geld).
Nur anrufen musst du selbst.