11.07.2016, 00:15
Erstmal zur Info über die Sachmängelhaftung.
https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug...fault.aspx
Desweiteren muss man unterscheiden zwischen den ersten 6 Monaten und danach.
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen können das der Fehler bei Auslieferung nicht vorhanden war, wen er dies natürlich nachweisen könnte kann er die Reparatur übernahme verweigern.
Nach den 6 Monaten hast du die Pflicht das der bemängelte Fehler schon beim Fahrzeug kauf vorhanden war. Aber wie willst du das?
Guckst du hier:
http://www.t-online.de/ratgeber/auto/aut...icht-.html
Also im Endeffekt musst du zum Gebrauchtwagenverkäufer und es bemängeln. Oder hättest dir eine GW Garantie andrehen lassen.
https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug...fault.aspx
Desweiteren muss man unterscheiden zwischen den ersten 6 Monaten und danach.
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen können das der Fehler bei Auslieferung nicht vorhanden war, wen er dies natürlich nachweisen könnte kann er die Reparatur übernahme verweigern.
Nach den 6 Monaten hast du die Pflicht das der bemängelte Fehler schon beim Fahrzeug kauf vorhanden war. Aber wie willst du das?
Guckst du hier:
http://www.t-online.de/ratgeber/auto/aut...icht-.html
Also im Endeffekt musst du zum Gebrauchtwagenverkäufer und es bemängeln. Oder hättest dir eine GW Garantie andrehen lassen.