10.07.2016, 21:57
Der Rat der Werkstatt ist gut, ein Gutachter eventuell besser.
Beide kosten.
Mit deinem Anspruch müsstest du dich sowieso an den Verkäufer wenden.
Du kannst nicht irgendwie selber handeln, das muss der Gewährleister nicht zahlen.
Beide kosten.
Mit deinem Anspruch müsstest du dich sowieso an den Verkäufer wenden.
Du kannst nicht irgendwie selber handeln, das muss der Gewährleister nicht zahlen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen