05.05.2016, 10:40
(03.05.2016, 17:42)Jenss schrieb: Bei den Felgen sollte ein Festigkeitsgutachten dabei sein und bei den Reifen oder anderen Felgen eben ein Gutachten (wie das von mir gepostete, das kannst du zum beispiel verwenden um die Reifenfreigabe für den Twingo auf zu zeigen)Das kannst aber knicken. Die EIntragung mittels Festigkeitsnachweis ist seit 2006 nichtmehr möglich. EIn Prüfer der Ahnung hat sollte das wissen....Und ja es gibt immer wieder eintragungen ausserhalb der Gesetzeslage.
Der Tüvver macht das schon (wenn er bisschen Ahnung zumindest hat), war bei mir glaub ich ne Einzelabnahme da keine ABE erhältlich, aber 0 Problem gewesen =)