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GEWÄHRLEISTUNG
#3
Sorry aber ein 15 Jahre verbrauchsauto hat halt auch Mängel. Bei solchen Geschichten kann ich durchaus verstehen das auch seriöse Händler keine Autos in der Preisklasse verkaufen wollen. Ich persönlich finde diese Vollkaskomenthalität ziemlich bescheiden. Sorry wen ich dir das jetzt sagen muss, aber wen du keine 500€ für die reperatur deines Autos hast dann würde ich kein Auto fahren.

So und nun zu den Fakten:
Der Händler MUSS eine gesetzliche Gewährleistung geben. Diese ist erstmal 2 Jahre, KANN aber vertraglich auf 1 Jahr gekürtzt werden. So nun ist allerdings Gewährleistung NICHT Garantie. Das versteht blos immer 3 mal die Hälfte nicht. Den bei der Gewährleistung gilt es zu wissen das man nach der halben Zeit den Beweisumschluss bringen muss. Sprich DU musst beweisen das alle Teile schon beim Kauf kaputt gewesen waren was so ziemlich unmöglich ist den sonst hättest es ja schon früher reklamieren können/müssen/sollen.

Im übrigen muss auch wie der Kollege vor mir erwähnt auch eine "mit Vorsatz" Ausrede für die Airbag Lampe drollig. Den 13 Monate nicht merken und dann Vorsatz zu unterstellen ist schon lustig. Auch für einen Rechtsbeistand.

Fazit:
Auto wegschmeissen oder die Reperatur selbst bezahlen da gibts GARNIX zu machen. Und wen du eine eine Rundrum Sorglosseelsorge haben willst dann kaufst dir einen Neuwagen mit 5 Jahren Garantie (aber selbst da gibts Ausnahmen). Früher war es halt Schicksal, heute braucht man für alles einen Schuldigen.
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GEWÄHRLEISTUNG - von MOGELCHEN - 26.03.2016, 14:04
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von Broadcasttechniker - 26.03.2016, 14:18
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von onkel-howdy - 26.03.2016, 18:17
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von Broadcasttechniker - 26.03.2016, 19:24
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von ch62718ris - 26.03.2016, 19:29
RE: GEWÄHRLEISTUNG - von rohoel - 26.03.2016, 19:48

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