01.03.2016, 08:54
Ist es wirklich so, dass bei der Anhängermasse immer dessen zulässige Gesamtmasse gilt und nicht die tatsächliche? Darf ich also WEGEN DES FÜHRERSCHEINS mit dem Twingo keinen leeren Bootsanhänger ziehen, wohl aber einen beladenen Kleinanhänger, obwohl dieser schwerer ist?