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Tabakverordnung und die E-Zigarette
#75
(25.02.2016, 17:54)ogniwT schrieb:
(25.02.2016, 09:50)twingotrilogologe schrieb: ...dann ist ein Liter PG mit 48 mg Nikotin fast ein Vermögen wert - vielleicht sogar eine Geldanlage, an der
kein Finanzamt beteiligt ist. Twisted Evil

Wenn man bis dahin solche Summen noch mit Bargeld zahlen "darf".
Ansonsten weiß es die Bank und damit auch das Finanzamt... Mr. Green
Ja, schon möglich - aber es gibt auch andere "Währungen" außer Bargeld ...
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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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RE: Tabakverordnung und die E-Zigarette - von twingotrilogologe - 25.02.2016, 18:30

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