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Tabakverordnung und die E-Zigarette
#74
(25.02.2016, 09:25)supertramp schrieb: Genau da ist die Gefahr,gerade für Kinder.

ich unterstreiche das meiste von deiner aussage oben, aber wenn ich dich mal hier zitieren darf, gehört da nach meiner meinung auch sowas wie redbull etc mit rein, das nutzen meiner meinung nach viele jugendliche recht freizügig und in größeren mengen.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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RE: Tabakverordnung und die E-Zigarette - von rohoel - 25.02.2016, 18:25

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