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Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung
#8
Das habe ich noch gefunden, obs noch gültig ist weiss ich nicht ))
und danke für die vielen antworten.


Die Problemstellung

Die meisten Kfz-Reparaturwerkstätten verwenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeughandwerks für die Branche entwickelt hat. Deshalb werden Sie in der Regel mit diesen Bedingungen konfrontiert, wenn Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen. Das heißt: Gibt es Ärger, wird die Werkstatt sich auf diese Bedingungen berufen. Deshalb ist es gut für Sie zu wissen, was im Fall des Falles in den Bedingungen steht und was die Rechtsprechung davon im Einzelnen hält.

Außerdem ganz wichtig: Die Bedingungen werden überhaupt nur dann Vertragsbestandteil und für Sie verbindlich, wenn sie Ihnen in Verbindung mit dem Auftragsschein überreicht werden. Ein bloßer Aushang der Bedingungen im Geschäftslokal reicht nur dann aus, wenn man Sie bei der Auftragserteilung auf diese hinweist und Sie tatsächlich die Möglichkeit haben, sie zu lesen. Reparaturbedingungen, die man Ihnen erst auf der Rechnung oder auf einem Lieferschein nach Vertragsschluss zugänglich macht, sind nicht wirksamer Vertragsbestandteil geworden. Auf sie kann sich die Werkstatt nicht berufen. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.
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RE: Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung - von marko.70806 - 03.12.2015, 17:59

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