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Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung
#6
(02.12.2015, 21:58)onkel-howdy schrieb: Fazit: ... und der versager Werkstatt das kaputte Lager durch die Scheibe ins Büro werfen Wink
Könnte man machen, dann kannst du aber auch gleich deine Visitenkarte auf das Radlager kleben, das wird nämlich teurer als 4 Radlager - und da ist der strafrechtliche Teil noch nicht mal mit dabei.
Viel besser ist, die Werkstatt zu wechseln und durch gezielte Mundpropaganda auf solche kundenunfreundlichen Verhaltensweisen hinweisen, das trifft einen kleinen Werkstattbesitzer viel eher, als eine kaputte Scheibe.
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https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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RE: Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung - von twingotrilogologe - 03.12.2015, 07:27

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