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Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung
#4
die gewährleistung brauchste in dem fall nicht einklagen, das wird sich nie nachweisen lassen, daß der fehler von anfang an bestand.
"lager durch scheibe ins büro" ---> grenzwertiger tip, den ich verabscheue und nicht mittrage, oft ist es eben so, daß es oft billig sein soll. das sehe ich bei mir täglich auch, da kann man sich oft den mund fusselig reden, sie wollen es nicht anders, leider, das bessere teil würde oft viermal so lange halten.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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RE: Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung - von rohoel - 02.12.2015, 22:05

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