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Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung
#3
1) Rechtsberatung im Internet ist verboten! Und das nicht ohne Grund!

2) MEINE MEINUNG. Der Händler hat in der Tat recht. Wen ER Teile bei seinem Händler kauft ist das ein Verkauf von gewerblich an gewerblich. Hier kann und wird in der Tat die Gewährleistung auf 12 Monate gekürzt.

3) Hat der Händler NICHT recht. Den ER bekommt beim Händler 6 (oder 12) Monate Gewährleistung, MUSS dir aber gesetzlich 24 Monate geben. Sprich geht was nach 12 Monaten kaputt ist das das Problem deiner Werkstatt den dann steht ER für ALLES gerade. Darum verkauft man auch keinen Scheissdreck.

4) Und jetzt wirds interesan...bei Verkauf von gewerblich an privat (also in deinem Falle) gilt halt nach 12 Monaten die Beweislastumkehr. Sprich DU musst nachweisen das das Teil schon von anfang an kaputt war. Und das wird halt durchaus schwer bis unmöglich.

SO und jetzt ein kleiner Tip von mir: Die gesetzliche Gewährleistung ist und bleibt einfach nur Mist. Den wen der Händler/die Werkstatt dumm tut dann bleibt dir nur den Weg das ganze Zivilrechtlich einzuklagen. Dabei MUSS der Wagen so bleiben wie er ist. Sprich du darfst es nicht einer anderen Werkstatt geben und das Geld einfordern. Der Händler MUSS die Chance haben nachzubessern. So ein Prozess dauert dann wens dumm läuft 3 Jahre und so lange hast du halt ein Auto das nicht fährt. Und das ganze wegen einem radlager mit einem Kaufpreis von 50€und einer Arbeitszeit von 150€....wer Zeit hat kann da gerne klagen.

Fazit: Radlager in einer seriösen Werkstatt tauschen lassen und der versager Werkstatt das kaputte Lager durch die Scheibe ins Büro werfen Wink
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RE: Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung - von onkel-howdy - 02.12.2015, 21:58

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