Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung
#1
Hallo mitteinander.

Wenn es im BGB steht, dass die Gewährleistung zwei Jahre beträgt, wie kann es dann sein, dass die Werkstatt diese Frist in ihren AGB auf ein Jahr abkürzen kann?

In dem Fall geht es darum, dass mir vor 14 Monaten ein Radlager eingebaut wurde. Im 14. Monat habe ich mitbekommen, Radlager schleift und das Rad macht nur (wenn es in der Luft hängt) 1/4 Umdrehung, wenn man es mit der Hand in Rotation versetzen möchte.

Ich gehe in die Werkstatt, die sagt "nix da, Gewährleistung abgelufen", bzw. "BGB gilt nur dann, wenn Sie im Laden ein Teile kaufen, BGB gilt NICHT, wenn ich von meinem Lieferanten Teile geliefert bekomme, die ich dann einbaue".

Was sagt ihr zu dieser Aussage?
Zitieren
Es bedanken sich:


Nachrichten in diesem Thema
Kfz-Reparaturbedingungen VIII / Gewährleistung - von marko.70806 - 02.12.2015, 21:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gewährleistung von Werkstätten Nicky 14 11.630 27.10.2012, 13:04
Letzter Beitrag: Nicky

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste