02.12.2015, 21:45
Hallo mitteinander.
Wenn es im BGB steht, dass die Gewährleistung zwei Jahre beträgt, wie kann es dann sein, dass die Werkstatt diese Frist in ihren AGB auf ein Jahr abkürzen kann?
In dem Fall geht es darum, dass mir vor 14 Monaten ein Radlager eingebaut wurde. Im 14. Monat habe ich mitbekommen, Radlager schleift und das Rad macht nur (wenn es in der Luft hängt) 1/4 Umdrehung, wenn man es mit der Hand in Rotation versetzen möchte.
Ich gehe in die Werkstatt, die sagt "nix da, Gewährleistung abgelufen", bzw. "BGB gilt nur dann, wenn Sie im Laden ein Teile kaufen, BGB gilt NICHT, wenn ich von meinem Lieferanten Teile geliefert bekomme, die ich dann einbaue".
Was sagt ihr zu dieser Aussage?
Wenn es im BGB steht, dass die Gewährleistung zwei Jahre beträgt, wie kann es dann sein, dass die Werkstatt diese Frist in ihren AGB auf ein Jahr abkürzen kann?
In dem Fall geht es darum, dass mir vor 14 Monaten ein Radlager eingebaut wurde. Im 14. Monat habe ich mitbekommen, Radlager schleift und das Rad macht nur (wenn es in der Luft hängt) 1/4 Umdrehung, wenn man es mit der Hand in Rotation versetzen möchte.
Ich gehe in die Werkstatt, die sagt "nix da, Gewährleistung abgelufen", bzw. "BGB gilt nur dann, wenn Sie im Laden ein Teile kaufen, BGB gilt NICHT, wenn ich von meinem Lieferanten Teile geliefert bekomme, die ich dann einbaue".
Was sagt ihr zu dieser Aussage?