22.04.2015, 14:36
Wir haben Vertragsfreiheit in D, in beiderseitigem Einvernehmen könnt ihr alles vereinbaren, was nicht den so genannten Sitten oder gar geltenden Gesetzen widerspricht. Wenn der Verkäufer darauf eingeht, dass du Vorkaufsrecht willst, falls der Wagen ohne Mängel durch die Dampfkesselprüfung kommt, ist das ein legitimer Bestandteil eines gültigen Vertrages. Problem bleibt evtl. dass der Verkäufer sich nicht mit einem reinen Vorkaufsrecht zufrieden gibt, will sagen, wenn der TÜV neu ist und du den Wagen trotzdem nicht kaufen willst, müsste dir der Verkäufer ja die TÜV-Gebühren zurückerstatten ... aber wie gesagt, vertraglich vereinbaren kann man (fast) alles - kannst ja mal hier lesen, was ein Vertrag sein kann:
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min
265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)
https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html