02.02.2014, 11:24
Bei Bj 99 ist das Stillegen der Wegfahrsperre nicht erlaubt, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Einen Motor Bj 99 ohne Wegfahrsperre zu betreiben kommt nur infrage, wenn der Motor in ein älteres Fahrzeug eingebaut wird, bei dem die WFS noch nicht zwingend vorhanden sein muss.
Einen Motor Bj 99 ohne Wegfahrsperre zu betreiben kommt nur infrage, wenn der Motor in ein älteres Fahrzeug eingebaut wird, bei dem die WFS noch nicht zwingend vorhanden sein muss.