12.01.2014, 15:57
(12.01.2014, 13:31)KEZI91 schrieb: Allerdings ist er anscheinend der Meinung das für den Twingo mit dem 75 kW Motor keine neue EG Genehmigung benötigt wird, da der Motor des Wind und des Twingos identisch sind.
Damit meint er möglicherweise, dass ER zur Erlangung einer EG-BE für den Twingo nicht nochmal alle Prüfungen bezahlen muss und die Erweiterung der ABE nur durch Ergänzung des Twingo in die Genehmigungsunterlagen möglich ist. Dich betrifft das nicht. Die ABE ist für dich wertlos, wenn dein Auto nicht drinsteht.