02.01.2014, 23:21
Wir beide haben ja jetzt das selbe Gewindefahrwerk verbaut 
Laut Gutachten: Seite 7
Das Abstandsmaß, Unterkante Verstellring zum unteren Gewindeende soll betragen:
mindestens: VA 20mm und HA 50mm
maximal: VA 50mm und HA 80mm
Außerdem muss der Abstand Radmitte - Radhausauschnittkante mindestens betragen: VA: 300mm und HA: 300mm
Also eigentlich muss der Abstand beziehungsweise das Maß achsweise gleich sein, oder??? Sprich die Verstellringe den selben Abstand zum Ende des Gewindeende haben. So habe ich es bei mir auch und kenne es auch von anderen Fw so.
Hat der Prüfer das so eingetragen? Wundert mich das der Prüfer das nicht weiß.
Ich würde meinen dein Fw ist jetzt an der VA schräg eingestellt, oder liege ich hier jetzt völlig falsch??

Laut Gutachten: Seite 7
Das Abstandsmaß, Unterkante Verstellring zum unteren Gewindeende soll betragen:
mindestens: VA 20mm und HA 50mm
maximal: VA 50mm und HA 80mm
Außerdem muss der Abstand Radmitte - Radhausauschnittkante mindestens betragen: VA: 300mm und HA: 300mm
Also eigentlich muss der Abstand beziehungsweise das Maß achsweise gleich sein, oder??? Sprich die Verstellringe den selben Abstand zum Ende des Gewindeende haben. So habe ich es bei mir auch und kenne es auch von anderen Fw so.
Hat der Prüfer das so eingetragen? Wundert mich das der Prüfer das nicht weiß.
Ich würde meinen dein Fw ist jetzt an der VA schräg eingestellt, oder liege ich hier jetzt völlig falsch??
Gruß an Alle...