12.10.2013, 14:03
(12.10.2013, 13:46)ogniwT schrieb: Das gilt übrigens auch für Zweiräder.
Das ist so einfach nicht.
Zum einen ist die gesetzliche Regelung in D mit heißer Nadel gestrickt und daher ungenau, denn die EG-Richtline 92/93/EWG, die die Winterreifenpflicht begründet, gilt nicht für Zweiräder. Allerdings ist diese nicht als Grundlage im Gesetz genannt.
Weiterhin brauchen Zweiradreifen gemäß Ansicht des Bundesverkehrsministeriums nicht mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet zu sein. Es genügt u.a. ein grobstolliges Profil. Das ist auch gut so, weil es so gut wie keine Winterreifen für Motorräder gibt.
In AT sind Zweiräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, so wie es auch die EG-Richtlinie vorsieht.