12.10.2013, 13:38
Es gibt in D eine situative Winterreifenpflicht.
Anders als in AT ist sie nicht an ein bestimmtes Datum gebunden (in AT 1. November bis 15. April).
Das bedeutet, man muss Winterreifen montiert haben, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern (Schnee, Matsch, Eis).
Niedrige Temperaturen alleine begründen die Ausrüstungspflicht nicht. Als Winterreifen gelten Reifen mit M+S Kennzeichnung und mindestens 4mm Profil auf der gesamten Lauffläche. Parkende Fahrzeuge betrifft die Winterreifenpflicht nicht. Schneeketten auf Sommerreifen gelten auch als zulässige Winterausrüstung.
Ansonsten Bußgeld, bei Behinderung oder Unfall auch Punkte.
http://www.avd.de/startseite/recht-wisse...enpflicht/
Anders als in AT ist sie nicht an ein bestimmtes Datum gebunden (in AT 1. November bis 15. April).
Das bedeutet, man muss Winterreifen montiert haben, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern (Schnee, Matsch, Eis).
Niedrige Temperaturen alleine begründen die Ausrüstungspflicht nicht. Als Winterreifen gelten Reifen mit M+S Kennzeichnung und mindestens 4mm Profil auf der gesamten Lauffläche. Parkende Fahrzeuge betrifft die Winterreifenpflicht nicht. Schneeketten auf Sommerreifen gelten auch als zulässige Winterausrüstung.
Ansonsten Bußgeld, bei Behinderung oder Unfall auch Punkte.
http://www.avd.de/startseite/recht-wisse...enpflicht/