(05.10.2013, 16:37)KevKev1991 schrieb: Nein, sind in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges mit drin.
Kannst du ohne Sorge fahren
Das spielt zunächst leider keine Rolle mehr, weil das Fahrwerk wesentlich verändert wurde.
Natürlich weiß jeder von uns, dass das passt, aber das heißt nicht dass es so legal ist.
Unbedingt fragen!
(05.10.2013, 18:08)KevKev1991 schrieb: Im neuen Schein steht nur noch die Kleinsmögliche Größe drin.
Oft aber nicht immer. Manchmal darf man auch kleinere zusätzlich fahren. Man muss sich als Fahrer informieren, welche Größen mit der EG-BE / ABE genehmigt sind. Die darf man alle ohne Eintragung fahren. Größere zB, die nicht in genau der Ausführung Teil der EG-BE / ABE sind müssen eingetragen werden.