03.09.2013, 19:41
Also es gibt bereits andere Gerichtsurteile bei denen auch bei einem nicht lückenlosen Serviceheft die Garantie von der Werkstatt übernommen werden musste. Dieses ist dann aber noch an ein paar Bedingungen gebunden. Bräuchtest das defekte Getriebe, was sicherlich nicht hast da es n Austausch war( meine Vermutung) Allerdings würdest du hier sowieso auf deinen Kosten sitzenbleiben, da bei den Inhabern bestimmt nichts mehr zu holen ist. Ist zwar doof ich würde da nicht weiter gegen angehen, sonst wird die zu zahlende Summe evt. noch grösser.
Wenn du dich damit aber nicht abgeben willst würd ich sagen, wird ma beim Rechtsanwalt vorstellig, der kann dir bestimmt mehr zu de Thema sagen
Wenn du dich damit aber nicht abgeben willst würd ich sagen, wird ma beim Rechtsanwalt vorstellig, der kann dir bestimmt mehr zu de Thema sagen
F3R im Twingo geht nicht?
Gegenbeweis!
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