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Befristeter Arbeitsvertrag.
#4
(05.08.2013, 14:09)Hausen schrieb: Nach telefonische anfrage bei der Gemeinde ( Befristeter Arbeitsvertrag im TVöD ), 14 Tage vor Monatsende in meinem Fall.

Selbst wenn keine Kündigung eines Vertrages vorgesehen ist, kann man, -beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt-, jeden Vertrag vorzeitig auflösen.

Jeder Arbeitgeber braucht eine gewisse Loyalität seiner Angestellten. Läßt ein Arbeitgeber einen kündigungswilligen Angestellten nicht gehen, muss er damit rechnen, dass der Angestellte unzufrieden ist, seine Leistung einschränkt und dem Betrieb eventuell sogar Schaden zufügt.

Limbo
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Befristeter Arbeitsvertrag. - von Hausen - 05.08.2013, 12:55
RE: Befristeter Arbeitsvertrag. - von Hausen - 05.08.2013, 14:09
RE: Befristeter Arbeitsvertrag. - von Limbo - 05.08.2013, 16:47
RE: Befristeter Arbeitsvertrag. - von Hausen - 05.08.2013, 17:41
RE: Befristeter Arbeitsvertrag. - von Rowdy - 05.08.2013, 17:55

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