29.06.2013, 08:37
(28.06.2013, 15:37)9eor9 schrieb: Das ist alles halbgar. Tuningfedern sind meistens bunt. Wenn du also eine andere Farbe fährst, ist sofort klar, dass was unecht ist. Der Ingenieur deines Vertrauens ist leider nicht maßgeblich. Maßgeblich ist das Gesetz. In der Praxis wird es wohl eher keinen Ärger geben.
Es gibt keine Vorschrift darüber, dass nur Werkstätten an Autos schrauben dürfen. Der normale Weg ist der, dass du zB mit den ausgebauten Tuningfedern zum TÜV fährst und erklärst, dass du auf Serienzustand zurückgerüstet hast. Fertig, austragen, ok.
Ja, das ist wohl richtig, es geht mir auch tatsächlich nicht darum, irgendwelchen Ärger zu vermeiden, sondern ein Auto mit gültiger Betriebserlaubnis zu fahren, insofern werde ich mal beim TÜV vorstellig, wenn ich es auf der Straße habe. Ich nehme die alten Federn und den Kaufbeleg der neuen mit (hab ich früher bei Modifizierungen am Motorrad auch immer so gemacht, gab nie Probleme). Dann kann sich der I.m.V. auf die HU beschränken. Die von mir reparierten Autos prüft er seit Jahren, damit gibt es keine Probleme, im Gegenteil. Aber ich kann schon verstehen, dass er die Federrückrüstung, die ich selber vorgenommen habe, nicht verantworten will.