28.06.2013, 16:58
(28.06.2013, 10:03)Drummermatze schrieb: Richtig! Sind die federn im fahrzeugschein eingetragen, MÜSSEN diese ausgetragen werden.
Wenn sie auf einem beiliegenden blatt eingetragen sind, dann brauchste nix machen.
@Rölli, wenn ich im winter zum tüv fahrn würde und der mir meine sommerräder austrägt weil sie gerade nicht montiert sind würd ich den mal fragen ob er sie noch alle hat.
Genauso mit anderen sachen. Austragen kostet auch geld.
Denkst du nicht das Federn etwas anderes sind als Räder? Oder wie oft tauscht man im Jahr normalerweise das Fahrwerk?