(16.06.2013, 19:51)mkay1985 schrieb: müssen die 14er beim ph2 nicht eh per einzelabnahme eingetragen werden?
Wenn die ABE (irgendeine ABE für irgendwelche 14er, nicht T-Lines) nicht explizit für die 14er bei allen Twingos gilt, geht nur Einzelabnahme. Das betrifft alle T1, bei denen 13er eingetragen sind. Wieder wird das Problem Tachoangleichung auftauchen, besonders wenn man Reifen nimmt, die nicht im Gutachten stehen. GTÜ, KÜS Dekra etc. (im Westen) dürfen so etwas nicht eintragen.
Selbst wenn du beine ABE für die Felgen auftreibst, in der Phase I und II vermerkt sind, müssen dennoch die Reifen eingetragen werden.