16.06.2013, 19:58
Aus dem Gutachten:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Aus der ABE:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Nächstes mal einfach selbst mal lesen.
Aber Felgen haben was
Als Reifengröße würde ich 195/45R16 empfehlen.
Bessere Reifenauswahl.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Aus der ABE:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Nächstes mal einfach selbst mal lesen.
Aber Felgen haben was

Als Reifengröße würde ich 195/45R16 empfehlen.
Bessere Reifenauswahl.