Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mein Gordi
#3
Aus dem Gutachten:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Aus der ABE:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die
Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten
Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Nächstes mal einfach selbst mal lesen.

Aber Felgen haben was Smile
Als Reifengröße würde ich 195/45R16 empfehlen.
Bessere Reifenauswahl.
Zitieren
Es bedanken sich: Gordi83


Nachrichten in diesem Thema
Mein Gordi - von Gordi83 - 16.06.2013, 19:39
RE: Mein Gordi - von Dennis1993 - 16.06.2013, 19:48
RE: Mein Gordi - von KevKev1991 - 16.06.2013, 19:58
RE: Mein Gordi - von Gordi83 - 16.06.2013, 20:17

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
ZTwingo2 KEZI´s Gordi/ Endrohr verlängert und neue ABE von Bastuck unterwegs :) KEZI91 273 271.044 26.03.2014, 21:00
Letzter Beitrag: KEZI91

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste