07.06.2013, 16:57
(07.06.2013, 16:29)twingotrilogologe schrieb: Nein, das sicher nicht, aber schon mal was von Rückforderungen gehört ?
Wenn der Arbeitgeber bei seiner Ansicht bleibt, dass 5 Tage zuviel Urlaub genommen worden sind, kann er sehr wohl das letzte Gehalt erstmal um diesen Betrag kürzen.
Dann bleibt das Risiko wieder beim AN, der dann den strittigen Betrag einklagen muss
Ich glaub du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Hab nirgendwo etwas von "einfach so wegbleiben" geschrieben.
@666: Das mit dem Arbeitszeugnis ist ein starkes Stück.